17 Jul 2017

Die Regierung der kanarischen Inseln plant neue Vorschriften für die touristische Vermietung

Veröffentlicht in Nachrichten
Eine vor kurzem getroffene Entscheidung des obersten kanarischen Gerichtshofes zeigt dass das Gesetz von 2015 bezüglich der touristischen Urlaubsvermietung in Gran Canaria und den restlichen kanarischen Inseln von Grund auf neu geschrieben werden muss. Das Gericht erklärt mehrere Klauseln des Gesetzes als rechtswidrig, einschliesslich das Verbot für private Eigentümer ihre Immobilie in Urlaubsorten touristisch zu vermieten, ebenso das Verbot für B&B (Bed and Breakfast) Obwohl die Gerichtsurteile noch nicht endgültig sind ist es klar dass die Inseln ein neues Gesetz betreffend den touristischen Vermietungsmarkt brauchen. Die kanarische Regierung hat schon angefangen neue Regelungen zu diskutieren und wir haben erste Ahnungen was geplant ist. Laut Lokalpresse will die Regierung ein hohes Qualitätsniveau betreffend des Standards und auch legale Garantien für den touristischen Vermietungsmarkt. Gesetzte Standards müssen hoch gesetzt sein um Vermietungen von geringer Qualität, welche den bestehenden Markt unterbieten und somit dem Ruf der Urlaubsorte schaden, zu verhindern. Die Inselregierung spricht auch von einer Obergrenze der touristischen Vermietungen, je nach Region. Dafür sollen die lokalen Regierungen beurteilen wieviele Urlauber ihre Region aufnehmen kann ohne den Vermietungsmatkt zu verzerren. Ein witerer Vorschlag ist die offizielle Registrierung von Urlaubern in Mietunterkünften, so dass die Autoritäten jederzeit eine bessere Idee haben wer auf den Inseln weilt.