16 May 2025

Neue Voraussetzung Für Touristische Vermietung Oder Ferienwohnungen (VV): Ausdrückliche Zustimmung Der Eigentümergemeinschaft

Veröffentlicht in Tipps für Käufer, Recht & Steuern, Nachrichten

Ab dem 3. April 2025 ist es erforderlich, dass du die ausdrückliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholst, wenn du deine Wohnung in einer Gemeinschaft als Ferienwohnung vermieten möchtest (Organisches Gesetz 1/2025 über Maßnahmen zur Effizienz des öffentlichen Justizdienstes).

Auch wenn die Registrierung der Ferienwohnung automatisch durch eine verantwortliche Erklärung erfolgt, musst du in dieser Erklärung bestätigen, dass du die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft hast. Wenn das nicht der Wahrheit entspricht und dies durch eine Inspektion oder Beschwerde aufgedeckt wird, kann die Registrierung widerrufen werden und es drohen Sanktionen.

Was bedeutet diese Änderung?

Ab dem 3. April 2025 benötigst du die vorherige Zustimmung von 60 % der Eigentümer, die 60 % der Beteiligungsquoten vertreten, wenn deine Immobilie Teil einer Eigentümergemeinschaft ist und du sie touristisch vermieten möchtest.

Das bedeutet einen erheblichen Kurswechsel: Es gilt nicht mehr das Prinzip “erlaubt, sofern nicht verboten”, sondern “verboten, sofern nicht ausdrücklich erlaubt”.

Diese Einschränkung gilt nicht rückwirkend. Wenn deine touristische Vermietung bereits vor dem 3. April 2025 legalisiert wurde, kannst du weiterhin vermieten.

Und in der Praxis?

In den meisten Eigentümergemeinschaften wird es nicht einfach sein, diese 3/5-Mehrheit zu erreichen. Viele Eigentümer sind nicht ansässig, nehmen nicht aktiv teil oder haben unterschiedliche Interessen. Dies kann eine große Hürde darstellen für diejenigen, die jetzt mit der Ferienvermietung beginnen möchten.

Welche Alternativen gibt es?

Im Süden Gran Canarias, wo wir bei Cárdenas Immobilien seit über 40 Jahren Eigentümern helfen, gibt es attraktive Alternativen, um eine Immobilie rentabel zu machen:

  • Mittel- und langfristige Vermietung, insbesondere in den Wintermonaten mit hoher Nachfrage von Langzeitbesuchern aus Europa.

  • Dauervermietung, die aufgrund der hohen Nachfrage und des geringen Angebots ebenfalls gute Erträge bringt.

  • Kurzzeitvermietung unter Privatpersonen, z. B. an Familie, Freunde oder Bekannte, ohne Veröffentlichung auf Tourismusplattformen. Diese Art der Vermietung unterliegt nicht den regionalen Vorschriften und erfordert keine Registrierung, die Einkünfte müssen jedoch steuerlich angegeben werden.

Diese Optionen erfordern weniger Aufwand und sind langfristig stabiler, insbesondere im aktuellen rechtlichen Rahmen.

Wenn du Fragen dazu hast, wie sich diese Änderung auf deine Immobilie auswirkt, oder andere Mietmöglichkeiten prüfen möchtest, sind wir gerne für dich da.