Alles, Was Sie Über Die Grundsteuer (IBI) Und Die Müllgebühr Im Süden Gran Canarias Wissen Sollten
Veröffentlicht in Tipps für Käufer, Tipps für Verkäufer, Recht & Steuern, Wohnen in Gran Canaria
Beim Kauf einer Immobilie sollte nicht nur der Kaufpreis berücksichtigt werden. Ebenso wichtig sind die laufenden jährlichen Kosten, die bereits vor dem Kauf bekannt sein sollten.
Zu den wichtigsten gehört die Grundsteuer (IBI – Impuesto sobre Bienes Inmuebles). Darüber hinaus fällt in Gemeinden wie Mogán oder San Bartolomé de Tirajana auch eine Gebühr für die Müllabfuhr und Abfallentsorgung an.
Seit mehr als 45 Jahren beraten wir bei Cárdenas Immobilien Eigentümer und Käufer im Süden Gran Canarias. Aus unserer Erfahrung wissen wir, wie wichtig es ist, diese laufenden Kosten vor dem Immobilienkauf zu kennen. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen zur Grundsteuer und zur Müllgebühr in den bedeutendsten Gemeinden der Region zusammengestellt, damit unsere Kunden ihre jährlichen Nebenkosten besser planen können.
Was ist die IBI?
Die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist die spanische kommunale Grundsteuer, die Eigentümer von Wohnungen, Häusern, Geschäftsräumen, Garagen oder Grundstücken jährlich entrichten müssen.
Jede Gemeinde legt ihren eigenen Steuersatz fest, der auf den Katasterwert (Valor Catastral) der Immobilie angewendet wird. Mit den Einnahmen werden kommunale Leistungen wie Straßenunterhalt, Straßenbeleuchtung, Grünanlagen oder öffentliche Sicherheit finanziert.
Die Steuer ist jährlich zu zahlen und ihre Höhe variiert je nach Gemeinde.
Wer muss die IBI bezahlen?
Zahlungspflichtig ist die Person, die am 1. Januar eines Jahres Eigentümer der Immobilie ist.
Auch wenn die Immobilie erst Monate später verkauft wird, betrachtet die Gemeinde weiterhin den Eigentümer vom 1. Januar als steuerpflichtig. Käufer und Verkäufer können jedoch vertraglich vereinbaren, die Jahressteuer anteilig aufzuteilen.
Eine der häufigsten Fragen, die wir bei Cárdenas Immobilien erhalten, betrifft genau diesen Punkt: Wer übernimmt die Grundsteuer beim Eigentümerwechsel? Obwohl die gesetzliche Regelung eindeutig ist, empfehlen wir stets, diesen Aspekt bereits vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags zu klären, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Wie wird die IBI berechnet?
Die Berechnung ist einfach:
IBI = Katasterwert × Steuersatz
Der Katasterwert ist ein von der spanischen Katasterbehörde festgelegter Verwaltungswert und liegt in der Regel unter dem Marktwert der Immobilie.
Nehmen wir als Beispiel eine Immobilie in Mogán mit einem Katasterwert von 30.000 €.
Bei Anwendung des derzeitigen Steuersatzes für städtische Immobilien von 0,64 % ergibt sich folgende Berechnung:
30.000 € × 0,64 % = 192 €
In diesem Beispiel beträgt die jährliche Grundsteuer 192 €.
Grundsteuer und Müllgebühr in Mogán
Viele unserer Kunden besitzen Immobilien in Mogán, einer der gefragtesten Gemeinden im Süden Gran Canarias. Deshalb haben wir eine Übersicht über die derzeit geltenden Steuersätze, Gebühren und Zahlungsfristen erstellt.
Neben der Grundsteuer ist in Mogán außerdem eine jährliche Gebühr für die Müllabfuhr und Abfallentsorgung zu entrichten.
IBI-Steuersätze
Derzeit gelten in der Gemeinde Mogán folgende Steuersätze:
- Städtische Immobilien: 0,64 %
- Ländliche Immobilien: 0,90 %
Müllgebühr
Wohnimmobilien werden in zwei Kategorien eingeteilt.
Immobilientyp A
Wohnungen oder Häuser mit einer Nutzfläche von bis zu ca. 90 m².
- Müllabfuhr: 63,50 €
- Abfallentsorgung: 18,97 €
- Gesamtbetrag pro Jahr: 82,47 €
Immobilientyp B
Wohnungen oder Häuser mit einer Nutzfläche von mehr als 90 m².
- Müllabfuhr: 83,55 €
- Abfallentsorgung: 24,83 €
- Gesamtbetrag pro Jahr: 108,38 €
Zahlungsfristen in Mogán
Sowohl die Grundsteuer als auch die Müllgebühr werden in der Regel in zwei Raten bezahlt.
Erste Rate
- April bis 30. Juni 2026
Zu zahlen sind:
- 50 % der jährlichen Grundsteuer.
- 50 % der Müll- und Abfallgebühr.
Zweite Rate
- September bis 30. November 2026
Zu zahlen sind:
- die restlichen 50 % der Grundsteuer.
- die restlichen 50 % der Müllgebühr.
Liegt der Jahresbetrag unter 50 €, wird dieser vollständig in einer einzigen Zahlung beglichen.
Zahlung oder Bankeinzug
Online-Zahlung
Die Zahlung kann bequem über das Steuerportal der Gemeinde erfolgen:
Online-Zahlung von Steuern und Gebühren der Gemeinde Mogán
Bankeinzug
Wer sich nicht um Zahlungsfristen kümmern möchte, kann die Abbuchung per Lastschrift über den Bereich „Domiciliaciones“ des Steuerportals einrichten:
Steuerportal der Gemeinde Mogán
Für diesen Vorgang ist eine Identifizierung mittels Cl@ve oder eines digitalen Zertifikats erforderlich.
Darüber hinaus gewährt die Gemeinde Mogán einen Rabatt von 2 % auf den Steuerbetrag für Lastschriftzahler. Dadurch spart man jedes Jahr einen kleinen Betrag und vermeidet gleichzeitig verspätete Zahlungen.
Ohne digitales Zertifikat
Alternativ können Sie persönlich die Gemeindeverwaltung aufsuchen und dort die Lastschrift einrichten oder Unterstützung erhalten:
Sollten Sie Fragen zu diesen Verfahren haben, unterstützt Sie das Team von Cárdenas Immobilien gerne. Besonders Eigentümer, die außerhalb Gran Canarias wohnen, schätzen unsere Hilfe dabei, ihre kommunalen Abgaben stets fristgerecht zu begleichen.
Grundsteuer und Müllgebühr in San Bartolomé de Tirajana
Auch in San Bartolomé de Tirajana begleiten wir zahlreiche Immobilienkäufe. Deshalb möchten wir Ihnen einen aktuellen Überblick über die kommunalen Steuern geben, die für Wohnungen, Apartments, Bungalows und Einfamilienhäuser in dieser Gemeinde gelten.
IBI-Steuersätze
Derzeit gelten folgende Steuersätze:
- Städtische Immobilien: 0,57 %
- Ländliche Immobilien: 0,40 %
Müllgebühr
Die Gebühren werden halbjährlich erhoben und richten sich nach der Art der Immobilie.
Wohnungen, Apartments, Bungalows oder Wohnwagen
Halbjährliche Gebühr: 29,75 €
Freistehende Einfamilienhäuser (Chalets)
Halbjährliche Gebühr: 48,08 €
Als Chalet gilt dabei ein freistehendes Wohnhaus mit einer Wohnfläche von mehr als 125 m², das weder Reihenhaus noch Doppelhaushälfte ist.
Zahlungsfristen in San Bartolomé de Tirajana
Erste Zahlungsperiode
- Mai bis 31. Juli
Lastschriften werden am 31. Juli eingezogen.
Zweite Zahlungsperiode
- Mai bis 30. Oktober
Lastschriften werden am 30. Oktober eingezogen.
Zahlung oder Bankeinzug
Online-Zahlung
Die Zahlung kann über folgende Plattform erfolgen:
Online-Zahlung kommunaler Steuern und Gebühren
Bankeinzug
Zur Einrichtung einer Lastschrift besuchen Sie den Bereich „Bankeinzug“ auf der elektronischen Plattform von EMURSA:
Je nach Verfahren kann eine Identifizierung mittels digitalem Zertifikat oder eines anderen zugelassenen Systems erforderlich sein.
Ohne digitales Zertifikat
Sie können sich auch direkt an die EMURSA-Büros wenden, wo Sie bei der Einrichtung des Bankeinzugs unterstützt werden:
EMURSA – Bürgerbüro und Kundenservice
Die Grundsteuer (IBI) und die Müllgebühr gehören zu den regelmäßigen Nebenkosten einer Immobilie und sollten bereits vor dem Kauf berücksichtigt werden. Glücklicherweise handelt es sich um gut planbare und leicht verwaltbare Abgaben, wenn man die entsprechenden Informationen kennt.
Bei Cárdenas Immobilien haben wir diesen Leitfaden speziell für Käufer und Eigentümer im Süden Gran Canarias erstellt, damit sie jederzeit einen klaren Überblick über Steuersätze, Zahlungsfristen und Zahlungsmöglichkeiten in den einzelnen Gemeinden haben.
Und denken Sie daran: Wenn Sie Kunde von Cárdenas Immobilien sind und eine Immobilie im Süden Gran Canarias besitzen, unterstützen wir Sie gerne bei der Einrichtung und Verwaltung Ihrer Lastschriftzahlungen, damit Sie sich keine Sorgen um Zahlungsfristen machen müssen und Ihre Immobilie unbeschwert genießen können.