05 Jul 2021

Gran Canaria Eigentum: Hausbesetzer Und Ihre Rechte Als Grundstückseigentümer

Veröffentlicht in Recht & Steuern

UPDATE ZU DIESEM BEITRAG Im Jahr 2023 erschweren Änderungen in der spanischen Gesetzgebung die Räumung von Häusern. Wir warten ab, wie sich die neue Regierung zusammensetzt, um zu sehen, ob es neue Änderungen gibt, welche die Rechte der Eigentümer verbessern. Wir empfehlen in jedem Fall immer die Installation einer Alarmanlage in Zweitwohnungen oder unbewohnten Häusern.

Hausbesetzer sind in Spanien und auf den Kanarischen Inseln als Okupas bekannt. Auf Gran Canaria sind sie ein seltenes, aber komplexes Problem. Das Verständnis der spanischen Gesetze, die die Rechte von Eigentümern und Hausbesetzern regeln, ist ein wichtiger Weg, um Ihr Eigentum sicher zu halten und mit Hausbesetzern umzugehen.

Wenn jemand Ihr Eigentum in Spanien besetzt, macht er sich einer von zwei möglichen Straftaten schuldig.

  • Allanamiento de morada (Einbruch): Wenn Hausbesetzer ohne Erlaubnis eine bewohnbare (möblierte und an die für das Wohnen wesentlichen Dienste wie Wasser und Strom angeschlossene) Immobilie besetzen, begehen sie ein Verbrechen, das als “allanamiento de morada” bekannt ist. Dies ist gleichbedeutend mit einem Einbruch, und die Polizei kann oft sofort handeln, um sie vom Grundstück zu entfernen. Außerdem handelt es sich um eine Straftat, die mit 6 Monaten bis 2 Jahren Haft bestraft wird und daher recht selten vorkommt.
  • Usurpación de inmueble (Hausbesetzung): Wenn Hausbesetzer eine Immobilie besetzen, die nicht bewohnbar ist, begehen sie das geringere spanische Verbrechen der “usurpación de inmueble”, das einer Hausbesetzung gleichkommt. In diesem Fall dauert der Räumungsprozess länger. Deshalb ist dies der häufigste Fall von Hausbesetzungen: Das Verbrechen ist geringer und die Zeit, die sie in der Immobilie bleiben können, ist länger.

Hausbesetzer in Ferienhäusern und Zweitwohnsitzen

Eine Ferienwohnung oder ein Zweitwohnsitz gilt nach spanischem Recht als Wohnung, sofern sie möbliert und an wesentliche Dienstleistungen angeschlossen ist. Diese Auslegung wurde erst vor relativ kurzer Zeit durch eine Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft im September 2020 eingeführt, wodurch der Schutz der Besitzer von Zweitwohnungen stark erhöht wurde. Jeder, der eine Immobilie in diesem Zustand betritt, macht sich nach spanischem Recht einer dauerhaften Straftat schuldig und kann sofort zwangsgeräumt werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Räumung:

  • Polizeieinsatz: Wenn Ihr Eigentum besetzt ist, benachrichtigen Sie sofort die Polizei. Da es sich um ein Dauerdelikt handelt, gilt es als flagrante delicto und die Polizei kann sofort handeln, um die Bewohner zu räumen. Die Räumung kann jedoch nicht erfolgen, wenn die Bewohner einen Mietvertrag (auch wenn dieser gefälscht zu sein scheint) oder Versorgungsrechnungen auf ihren Namen vorlegen, da die Polizei die Gültigkeit dieser Dokumente nicht beurteilen, sondern nur eine Untersuchung durchführen und dem Gericht Bericht erstatten kann. In diesem Fall haben Sie keine andere Wahl, als vor Gericht zu gehen.
  • Rechtsstreit: Wenn die polizeiliche Maßnahme erfolglos ist, können Sie auf dem Zivilrechtsweg vor Gericht gehen und die Wiedererlangung der Immobilie mit einem speziellen und schnellen Gerichtsverfahren namens “interdicto posesorio” beantragen. Das Gericht gibt den Besetzern nach Erhalt eines solchen Antrags eine Frist von fünf Tagen, um einen Eigentumsnachweis für die Immobilie zu erbringen, und wenn sie dies nicht tun, werden sie sofort zwangsgeräumt. Diese Option ist nicht gültig, wenn der Eigentümer eine Firma ist, in diesem Fall wäre es notwendig, eine andere Art von Zivilprozess zu führen, die langsamer ist.

Maßnahmen zur Verhinderung von Hausbesetzern auf Gran Canaria

Um sicherzustellen, dass Ihre Immobilie im Falle von Hausbesetzern als bewohnbar eingestuft wird, lassen Sie Wasser und Strom angeschlossen, wenn Sie die Immobilie nicht nutzen.

Empfehlenswert ist auch eine Alarmanlage, die Sie warnt, sobald jemand unerlaubt Ihr Ferienobjekt betritt.

Ein weiterer wichtiger Tipp ist, sich Rechnungen von Versorgungsunternehmen an den Hauptwohnsitz oder per E-Mail schicken zu lassen und nicht an das Ferienobjekt. Die persönlichen Daten auf den Rechnungen können von Hausbesetzern genutzt werden, um Konten auf ihren eigenen Namen ändern zu lassen oder sie zu fälschen.